Lesen Sie hier die aktuelle Stellungnahme des Präsidiums des Golf Club Würzburg:

Aktuell kursieren in Clubs Gerüchte über eventuell vorhandene Minderungsansprüche von Mitgliedern gegenüber ihrem Club hinsichtlich der zu leistenden Jahresbeiträge, solange die betreffende Sportstätte geschlossen ist.

Grundsätzlich stellt das Präsidium für den Golf Club Würzburg klar:

Die Spielberechtigten sind Mitglied im Verein und gemäß Satzung zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet. Eine Ausnahmeregelung für die Unmöglichkeit der Platznutzung ist in der Satzung nicht vorgesehen. Der Mitgliedsbeitrag ist auch nicht an die konkrete Sportnutzung gebunden, sondern ist ein Beitrag für die Mitgliedschaft.

Eine Mitgliedschaft im Verein ist mehr als eine bloße Vertragsbeziehung zum Austausch von Leistungen und Gegenleistung. Sie ist Inbegriff aller mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung. Dementsprechend ist auch der Mitgliedsbeitrag nicht als Gegenleistung für eine vom Verein zu erbringende Leistung anzusehen. Der Beitrag dient dazu, dem Verein die Verwirklichung der Vereinsziele zu ermöglichen. Auch die Aufnahme in den Verein stellt keinen gegenseitigen Vertrag im Sinne der §§ 320 ff. BGB dar.

Die aktuell und temporär leider vorhandene Nutzungseinschränkung berechtigt damit nicht zur Minderung des Jahresbeitrags, da unser Golf Club in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert ist und sich die Mitglieder als Gleichgesinnte zusammengefunden haben. Vor dem Hintergrund der Verfolgung des gemeinsamen Vereinszwecks dienen die von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge dem Golf Club Würzburg zur Erfüllung aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben und Verpflichtungen.

Gerade in Zeiten wie diesen stehen die Mitglieder „ihrem“ Verein gegenüber in der besonderen Verantwortung, mögliche Schäden, soweit zumutbar, abzuwenden („vereinsrechtliche Treuepflicht“). Dies umfasst auch die Pflicht zur Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel, ohne die der Verein seine Verpflichtungen nicht erfüllen könnte und damit im schlimmsten Fall sogar der Fortbestand unseres Vereins gefährdet wäre.

Das Präsidium des Golf Club Würzburg geht davon aus, mit dieser durch namhafte Rechtsanwaltskanzleien bestätigten Sachlage mögliche Unklarheiten bei Mitgliedern beseitigt zu haben. Unabhängig davon hält das Präsidium die Unterstützung und Loyalität der Clubmitglieder in dieser besonderen Situation für unabdingbar und freut sich über die breite Unterstützung der Clubmitglieder.

Die Golfplatz Würzburg GmbH unterstützt zusätzlich und ohne rechtliche Verpflichtung monetär und in mehrfacher Hinsicht in dieser für uns alle sehr schwierigen Situation bereits die Trainer der Golfakademie Würzburg sowie den Pächter des Restaurants „Gasthaus“, um auch hier wichtige Beiträge in dieser Krise zu leisten.