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Strafe für unabsichtliches Bewegen eines Balls auf Grün abgeschafft

Anlass war eine Regelentscheidung in der Finalrunde der US Open 2016 betreffend Dustin Johnson. R&A, USGA wie auch der DGV werden diese neue Platzregel bei allen von ihnen ausgerichteten Wettspielen bis auf weiteres anwenden.

Der Golf Club Würzburg wird ab der Saison 2017 seine Platzregeln dementsprechend anpassen. Nachfolgend schon vorab der verbindliche Regeltext.

 

Ball auf dem Grün unabsichtlich bewegt

Die Regeln 18-2, 18-3 und 20-1 werden wie folgt abgeändert:

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Grün, ist es straflos, wenn der Ball oder der Ballmarker unbeabsichtigt durch den Spieler, seinen Partner, seinen Gegner oder einen ihrer Caddies oder ihre Ausrüstung bewegt wird.

Der bewegte Ball oder Ballmarker muss, wie in den Regeln 18-2, 18-3 und 20-1 vorgeschrieben, zurückgelegt werden.

Diese Platzregel gilt ausschließlich, wenn der Ball des Spielers oder sein Ballmarker auf dem Grün liegt und jede Bewegung unabsichtlich ist.

Anmerkung: Wird festgestellt, dass der Ball des Spielers auf dem Grün durch Wind, Wasser oder irgend eine andere natürlichen Ursache, wie zum Beispiel die Schwerkraft, bewegt wurde, muss der Ball vom neuen Ort gespielt werden. Ein Ballmarker wird zurückgelegt, wenn er unter diesen Umständen bewegt wurde.

 

J. Robert Großkopf

BGV Referee