Die wichtigsten Regeländerungen des DGV ab 2016
Regel 3-3. Zweifel über Spielweise
Die Regel wurde ergänzt um weitere Anleitungen zu geben wie folgt
1. Das Verfahren für einen Bewerber, der im Zweifel ist wie er verfahren soll und sich entscheidet zwei Bälle zu Spielen; und
2. Wie die Spielleitung feststellen soll, welcher Ball in diesen Situationen zählt. Außerdem wurde die Regel erweitert um eine Anleitung zu geben welcher Ball zählen soll, falls die Regeln das gewählte Verfahren für keinen der Bälle erlauben.
Ausnahme zu Regel 6-6d. Falsche Schlagzahl für das Loch
Diese neue Ausnahme sieht vor, dass ein Bewerber nicht disqualifiziert wird, wenn er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl einreicht, und der Grund dafür ist, dass der Bewerber vor dem Einreichen seiner Zählkarte nicht wusste, dass er sich Strafe zugezogen hat. Stattdessen erhält der Bewerber die Strafe nach der anwendbaren Regel und weitere zwei Strafschläge für jedes der Löcher, an denen der Bewerber gegen Regel 6-6d verstoßen hat.
Regel 14-1b. Schläger verankern
Diese neue Regel wurde eingeführt um das Verankern des Schlägers während eines Schlags zu verbieten, sei es „direkt“ oder unter Zuhilfenahme eines Ankerpunkts.
Regel 14-3. Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung; Ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung
Mehrere Ergänzungen zu Regel 14-3 wurden gemacht, einschließlich:
1. Eine grundsätzliche Festlegung wurde eingeführt um darzustellen welche Richtlinien die Dachverbände in ihrer Einschätzung leiten, ob die Verwendung irgendeines Gegenstands einen Verstoß gegen Regel 14-3 darstellt.
2. Zur Klärung wurde die ursprüngliche Bezeichnung „ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung“ in „ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung“ geändert; und
3. Die Strafe der Disqualifikation für den ersten Verstoß des Spielers gegen Regel 14-3 während der festgesetzten Runde wurde abgeändert in: Lochverlust im Lochspiel oder zwei Strafschläge im Zählspiel; erst bei einem weiteren Verstoß folgt die Strafe der Disqualifikation.
Regel 18-2. Ball in Ruhe bewegt durch den Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung
Regel 18-2b (Ball bewegt sich nach Ansprechen) wurde zurückgezogen. Dies bedeutet, wenn sich ein Ball bewegt, nachdem ihn der Spielerangesprochen hat, richtet sich die Anwendung einer Strafe nach Regel 18-2 allein danach, ob der Spieler verursacht hat, dass sich der Ball bewegte.
Regel 25-2. Eingebetteter Ball
Anmerkungen wurden eingeführt um:
1. zu klären wann ein Ball als eingebettet gilt; und
2. zu bestätigen, dass die Spielleitung eine Platzregel einführen darf, die straflose Erleichterung für einen im Gelände eingebetteten Ball gewährt.
Regel 26-2. Ball im Wasserhindernis gespielt
Die Regel wurde zum besseren Verständnis umformatiert. Es gab keine wesentliche Änderung
Anhang I. Platzregeln, Wettspielbedingungen
Die ehemaligen Teile A und B des Anhang I, die sich auf Platzregel beziehen, wurden zusammenführt, um alle sachbezogenen Informationen für spezielle Platzregeln an einer Stelle bereitzustellen.
Anhang IV. Hilfsmittel und andere Ausrüstung
Der sich auf Entfernungsmesser beziehende Teil 5 wurde dahingehend geändert, dass, wenn eine Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, ein Verstoß gegen Regel 14-3 nur dann vorliegt, wenn der Spieler das Gerät für einen Zweck benutzt, den diese Regel verbietet. War früher eine solche Platzregel in Kraft, hatte in Spieler bereits gegen Regel 14-3 verstoßen, wenn er ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass auch Funktionen enthielt, deren Benutzung einen Verstoß gegen Regel 14-3 darstellte, unabhängig davon, ob diese Funktionen vom Spieler tatsächlich benutzt wurden.
Anhänge II, III und IV
Alle Angaben über die Konformität von Ausrüstung und das Vorgehen zur Vorlage von Produkten wurden aus den Regeln 4, 5 und 14-3 entfernt um Redundanz mit den Anhängen II, III und IV zu vermeiden. Die Konsolidierung dieser Angaben in den Anhängen ist nicht wesentlich und dient nur der Vereinfachung.
Amateurstatut
3-1b. Preisgeld für wohltätige Zwecke
Die neue Regel 3-1b wurde eingeführt, um Amateurgolfern die Möglichkeit zu geben, an Turnieren teilzunehmen, bei denen Preisgeld oder ein entsprechender Gegenwert an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation gespendet wird, vorausgesetzt der Veranstalter hat die vorherige Genehmigung bei dem Dachverband (in Deutschland beim DGV) eingeholt.
4-3. Golf bezogene Aufwendungen
Die neue Regel 4-3 wurde eingeführt um klarzustellen, dass ein Golfamateur eine angemessene Aufwandsentschädigung, die die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigt, für nicht Wettspiel bezogene, mit Golf in Verbindung stehende Aktivitäten erhalten darf.
9-2b(I). Wartefrist; Berufsgolf
Die vorgeschlagenen Richtlinien der Regelwartezeit wurden dahingehend geändert, dass bei einer Dauer eines Verstoßes gegen die Amateurbestimmungen von 6 Jahren oder länger (bisher 5 Jahre oder länger) die Wartefrist 2 Jahre betragen sollte. Hat ein Antragsteller zur Wiedereinsetzung umfangreich um Preisgeld gespielt hat, ist bei der Beurteilung, ob die Wartefrist verlängert werden sollte, zu erücksichtigen, welches Niveau die Wettspiele hatten und mit welchen Ergebnis der Antragsteller an diesen Wettspielen teilgenommen hat.
Quelle: www.golf.de