Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat ab kommendem Montag, 20.40.2020 sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien auch unter Benutzung von Sportanlagen wieder erlaubt. Dies betrifft auch die Sportart Golf. Diese Lockerung gilt momentan leider nicht für das Bundesland Bayern.

Lesen Sie hier die tagesaktuelle Stellungnahme des Deutschen Golf Verbandes.

Stellungname des DGV