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Gerne informieren wir Sie ab diesem Newsletter zu aktuell aufgetretenen Fragen aus dem Golferleben. Heute mit dem Thema:

Belehrung

Als „Belehrung“ bezeichnen die Golfregeln jede Art von Hinweisen, Ratschlägen und Hilfestellung, welche einem Spieler bei der Entscheidung über seine Spielweise an einem Loch, über die Schlägerwahl oder über die Schlagform und -technik beratend unterstützen. Ein Spieler darf bei einem Zählwettspiel:

  • keinem anderen auf dem Platz außer seinem eigenen Partner Belehrung erteilen
  • und von keinem anderen auf dem Platz Belehrung erbitten, es sei denn, es handelt sich dabei um seinen eigenen Caddie oder Partner.

Die Strafe für eine Missachtung dieser Regel beträgt zwei Schläge

Es ist darauf zu achten, dass sich die Definition der Belehrung nur auf sogenannte variable Angaben bezieht. Alle oben aufgeführten Beispiele obliegen der individuellen Einschätzung im persönlichen Spiel des Einzelnen und sind deshalb sanktioniert.

Nicht unter den Begriff der Belehrung fällt der Austausch von objektiven, faktisch feststehenden Informationen wie die Entfernung des Balls vom Loch oder die genaue Position der Flagge oder eines Hindernis.

Auch das Erfragen der Regeln ist erlaubt und gilt nicht als „Belehrung“ im obigen Sinne.

Eine Regel, die wie viele andere auch nur richtig anzuwenden ist, wenn man die dazugehörige Erklärung des jeweiligen Begriffs kennt. Aus der Definition „Belehrung“ ist ersichtlich, dass die Spieler sich jederzeit über die Regeln, Entfernungen oder über allgemein Kenntliches wie die Lage von Hindernissen oder die Position des Flaggenstocks auf dem Grün unterhalten dürfen. Informationen über die Art des Schlags oder den Schläger dürfen dagegen nicht ausgetauscht werden.

J. Robert Großkopf

BGV Referee