Die 15. BayIfSMV wurde am 16.02.2022 mit Wirkung ab heute geändert. Gem. § 5 (2) ist unter der Voraussetzung von 3G (geimpft, genesen, getestet) der Zugang zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich. Dies bedeutet, dass das Golfspiel und Golftraining ab heute auch wieder für Ungeimpfte möglich ist, sofern sie getestet sind.

Ein aktuell gültiges Testzertifikat ist in diesem Fall unaufgefordert im Sekretariat zu den aktuell geltenden Öffnungszeiten vorzulegen. Alternativ können Sie uns das Testzertifikat auch per E-Mail info@golfclub-wuerzburg.de oder WhatsApp +49 (0)151 56806943 senden. Geben Sie dabei bitte immer Ihre Startzeit an.

Wir erinnern an die Eigenverantwortung jedes Mitglieds und bitten darum, stets den 3G Nachweis auf der Anlage mit sich zu führen. Der Platzservice wird stichprobenartige Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlung Platzsperren aussprechen.