Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Mitglieder des Bundesverband Golfanlagen e. V. in Bayern,
seit dem 1. Dezember 2020 ist laut Bayerischen Innenministerium und der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 30.11.2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt. Das bedeutet, dass in Bayern der Golfplatz geschlossen werden muss. Hinzu kommt, dass der Teil-Lockdown bis 10. Januar 2021 verlängert werden soll. Nach Meinung des bayerischen Regierungschefs Söder wird möglicherweise auch noch eine Verschärfung nötig. Sollte das Infektionsgeschehen sich weiterhin so entwickeln wie zuletzt, werde es dann am 4. Januar wieder ein Bund-Länder-Gespräch geben, wie es in der Corona-Krise weitergehen solle.
Demgegenüber steht ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums an den Bundesverband Golfanlagen e. V. vom 12. November 2020, wonach Golf als Individualsport zulässig ist. Die Rahmenbedingungen für Golfer haben sich jedoch seit dem nicht verändert. Gerade deshalb hat der Bundesverband Golfanlagen e. V. in dieser Woche erneut eine sachliche Anfrage an die zuständigen Ministerien gerichtet und auf die für den Golfsport sprechenden Argumente hingewiesen. Über die Reaktionen aus den Ministerien werden wir Sie entsprechend informieren.
Wir sind entschlossen, das Beste aus der aktuellen Situation zu machen und alle Kräfte zu mobilisieren, um Golfanlagen bestmöglich zu unterstützen.
Bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen aus München.
Herzlichst
Ihr
Thomas Hasak
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