Unklar ist aktuell die Situation für Spielerinnen und -Spieler sowie Golfclubs und Golfanlagenbetreiber, ob das Golfspiel in Bayern weiterhin zulässig ist.
In der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 fehlt die Ausnahmeregelung zur weiteren Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Nach Auskunft der Corona Hotline gegenüber dem Bayerischen Golfverband sei der Betrieb von Sportstätten allerdings weiterhin zulässig, so die Geschäftsführerin des BGV, Heidrun Klump, in einer Meldung an die bayerischen Golfclubs am 1.12.2020.
Der BGV bleibt weiterhin für Golferinnen und Golfer in Bayern „am Ball“, um zeitnah Klarheit über die aktuelle Zulässigkeit des Golfsports zu haben. Wir halten Sie informiert!
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