Bund und Länder haben am 28. Oktober einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Eine der Maßnahmen ist die Schließung der privaten und öffentlichen Sportanlagen ab 2. November. Individualsport, und damit Golf alleine oder zu zweit, soll jedoch erlaubt bleiben. Heute, am 29. Oktober, beschäftigte sich das bayerische Kabinett mit diesem Thema. Bei einer Pressekonferenz gab Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekannt, dass die Beschlüsse auch in Bayern „eins zu eins“ übernommen werden.

Welche Auswirkungen die Beschlüsse auf den Golfbetrieb (Training, Wettkampf, freies Spiel) in Bayern haben, darüber werden wir alle bayerischen Golfanlagen frühestens am Freitag (30. Oktober) in einem Direktmailing, sobald der Text der Verordnung bekannt gegeben ist, informieren.

Bis dahin bitten wir, von etwaigen Nachfragen abzusehen – auch wenn wir vollstes Verständnis für die Sorgen und Nöte der Clubs, Trainer, Spieler und Anlagenbetreiber haben.

Quelle: BGV