Der Bayerische Golfverband hat heute nochmals bestätigt, dass das Golfspiel in Bayern weiterhin erlaubt bleibt und die Golfclubs nicht schließen müssen. Ab dem 2. November 2020 darf gemäß der achten bayerischen Infektionsschutzverordnung nur allein oder zu zweit bzw. bei Angehörigen eines Hausstandes auch zu dritt oder viert gespielt werden.
Diese Regelungen sind von allen Golferinnen und Golfern ausnahmslos einzuhalten. Die vollständige achte Infektionsschutzverordnung vom 30.10.2020 steht Ihnen hier zur Verfügung.
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